Kontrollierte Wohnraumlüftung

Neubauten, die nach den geltenden Richtlinien der Energieeinsparverordnung (EnEV) und gemäß der DIN 4108-2 errichtet wurden, sind dauerhaft luftundurchlässig abgedichtet. Zugleich schreiben aber beide Regelwerke einen ausreichenden Mindestluftwechsel vor, um kohlendioxidreiche und feuchte Luft abzuleiten und sauerstoffreiche Luft zuzuführen – demnach muss alle zwei Stunden ein kompletter Luftaustausch erfolgen. Bei der geforderten Luftdichtheit der Gebäudehülle dauert dieser Luftaustausch jedoch mindestens mehr als drei, oft sogar bis zu zehn Stunden. Auch über die Fenster ist eine ausreichende Lüftung nicht gegeben: Sie müssten mindestens sechs bis acht Mal pro Tag für zehn Minuten geöffnet werden, besser noch alle zwei Stunden. Nur so ist eine Luftqualität in Innenräumen garantiert, die optimalen Wohnkomfort sicherstellt und feuchtigkeitsbedingter Schimmelbildung vorbeugt.
